
12. Jun 2025
Das ABC des Immobilienmanagement - F wie Fremdverwaltung
12. Jun 2025
Der Begriff fiktive Fremdverwaltung bezeichnet in der Immobilienwirtschaft die Übertragung der operativen Verwaltung einer Immobilie auf einen externen Dienstleister – in der Regel eine professionelle Haus- oder Immobilienverwaltung. Im Gegensatz zur Eigenverwaltung, bei der Eigentümer*innen ihre Liegenschaften selbst managen, beauftragen Investor*innen, Eigentümergemeinschaften oder institutionelle Anleger bei der Fremdverwaltung spezialisierte Dritte, die kaufmännische, technische und rechtliche Aufgaben rund um die Immobilie übernehmen.
weiterlesen